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Sanierungspflicht für alte Häuser in der Schweiz 2026: Was Sie jetzt wissen müssen

  • Autorenbild: Martin Bonauer
    Martin Bonauer
  • vor 3 Stunden
  • 11 Min. Lesezeit

Wussten Sie, dass über eine Million Gebäude in der Schweiz als energetisch sanierungsbedürftig gelten, während die jährliche Sanierungsquote bei gerade einmal einem Prozent verharrt? Diese Zahl verdeutlicht die riesige Lücke zwischen den Klimazielen und der Realität auf unseren Baustellen. Viele Eigentümer fühlen sich verständlicherweise verunsichert, wenn sie das Schlagwort Sanierungspflicht für alte Häuser in der Schweiz hören. Ich kenne diese Sorgen aus meiner täglichen Beratungspraxis nur zu gut. Die Angst vor unvorhersehbaren Investitionskosten und die Unklarheit über kantonale Unterschiede können einen regelrecht lähmen.

In diesem Artikel erfahren Sie genau, welche gesetzlichen Anforderungen für Ihren Altbau wirklich gelten und wie Sie Ihre Sanierung wirtschaftlich sowie rechtssicher planen. Ich verspreche Ihnen Klarheit im Dschungel der Fachbegriffe. Wir schauen uns an, warum es keine pauschale Bundespflicht gibt, aber kantonale Regeln und der GEAK immer entscheidender werden. Zudem klären wir, warum die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts bis Ende 2028 ein wichtiges Zeitfenster für Steuerabzüge und Fördergelder öffnet, das Sie jetzt kennen sollten.

Inhaltsverzeichnis

Gibt es eine gesetzliche Sanierungspflicht in der Schweiz?

Ich höre in meinen Beratungsgesprächen immer wieder die gleiche brennende Frage: Werde ich bald gezwungen, mein Eigenheim energetisch zu erneuern? Die kurze Antwort lautet: Eine allgemeine, rückwirkende sanierungspflicht für alte häuser schweiz auf Bundesebene gibt es auch im Jahr 2026 nicht. Niemand wird Sie morgen aus Ihrem Haus werfen, nur weil die Fassade nicht nach modernsten Standards gedämmt ist. Dennoch ist die rechtliche Lage deutlich komplexer als ein einfaches Ja oder Nein. Wir müssen hier genau hinschauen, um zwischen Mythen und Fakten zu unterscheiden.

Rein rechtlich müssen wir zwei Begriffe trennen: die Instandhaltungspflicht und die energetische Sanierungspflicht. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Ihr Gebäude so zu unterhalten, dass keine Gefahr für die Öffentlichkeit oder die Bewohner ausgeht. Das betrifft die Statik oder die Sicherheit der Elektroinstallationen. Die energetische Modernisierung hingegen bleibt in den meisten Fällen so lange freiwillig, bis Sie selbst aktiv werden. Der gesetzliche "Zwang" greift oft erst in dem Moment, in dem Sie eine Baubewilligung für eine grössere Sanierung oder einen Umbau beantragen. Dann müssen die neuen Massnahmen den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen.

Bund vs. Kantone: Wer bestimmt die Regeln?

In der Schweiz ist die Energiepolitik im Gebäudebereich grösstenteils Sache der Kantone. Das führt zu einem Flickenteppich an Vorschriften. Während Sie in Basel-Stadt bereits mit sehr strengen Regeln konfrontiert sind, sieht es im Aargau oder im Wallis vielleicht noch entspannter aus. Die Kantone orientieren sich bei ihren Gesetzen meist an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Diese dienen als gemeinsamer Nenner, damit die nationalen Klimaziele überhaupt erreicht werden können. Wo Sie wohnen, entscheidet also massgeblich darüber, wie viel Spielraum Sie bei der Planung haben.

Das Klimaschutzgesetz und seine Folgen für Hausbesitzer

Das im Juni 2023 angenommene Klimaschutzgesetz gibt den Takt vor: Ziel ist Netto-Null bis 2050. Auch wenn das Gesetz kein direktes Verbot für Öl- oder Gasheizungen enthält, erzeugt es einen massiven indirekten Druck. Durch Förderprogramme einerseits und strengere Grenzwerte andererseits wird der Betrieb fossiler Systeme schrittweise erschwert. Ich beobachte in meiner täglichen Praxis, dass das Festhalten an alten Heizsystemen bis 2026 oft zur Kostenfalle wird. Steigende CO2-Abgaben und die abnehmende Verfügbarkeit von Ersatzteilen machen den Weiterbetrieb schlicht unwirtschaftlich. Wer jetzt nicht strategisch plant, riskiert einen Wertverlust seiner Immobilie, der weit über die Kosten einer Sanierung hinausgeht.

MuKEn 2014: Die wichtigste Richtlinie für Ihre Planung

Wenn wir über die sanierungspflicht für alte häuser schweiz sprechen, kommen wir an einem Begriff nicht vorbei: MuKEn. Das steht für die "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich". Es handelt sich dabei nicht um ein nationales Gesetz, sondern um ein gemeinsames Paket an Basisregeln. Die Kantone nutzen diese Vorlage, um ihre eigenen Energiegesetze zu formulieren. Bis heute haben 22 der 26 Kantone die MuKEn 2014 bereits in ihr Recht übernommen. Das bedeutet für Sie: Die Regeln sind real und betreffen Sie direkt, sobald Sie eine Veränderung an Ihrem Haus planen.

Ein zentraler Punkt dieser Vorschriften ist die Pflicht zur Eigenstromerzeugung. Bei Neubauten ist sie längst Standard, aber auch bei grossen Umbauten oder Erweiterungen der Energiebezugsfläche greift diese Regelung oft. Meist wird dies über eine Photovoltaikanlage auf dem Dach gelöst. Noch einschneidender sind die Vorgaben beim Heizungsersatz. Wer heute seine alte Öl- oder Gasheizung eins zu eins ersetzen will, stösst auf Hürden. Die MuKEn verlangen, dass beim Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers mindestens 10 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden oder die Energieeffizienz des Gebäudes durch Dämmmassnahmen entsprechend verbessert wird. In der Praxis reichen diese 10 % oft kaum noch aus, um den gesetzlichen Anforderungen und der langfristigen Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden.

Die 11 Standardlösungen beim Heizungsersatz

Um den Hausbesitzern die Umsetzung zu erleichtern, wurden 11 Standardlösungen definiert. Diese reichen vom Einbau einer Wärmepumpe über Holzheizungen bis hin zur Kombination von fossilen Systemen mit Solarthermie oder einer verbesserten Gebäudehülle. In meiner Erfahrung als Architekt zeigt sich: Die Wärmepumpe ist oft die wirtschaftlichste Wahl. Sie ist zwar in der Anschaffung teurer, amortisiert sich aber durch niedrige Betriebskosten und hohe Förderbeiträge schnell. Falls Sie unsicher sind, welche Lösung für Ihr Budget am besten passt, helfe ich Ihnen gerne mit einer unabhängigen Sanierungsberatung weiter.

GEAK: Der Gebäudeenergieausweis als Wegweiser

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ist weit mehr als nur ein buntes Dokument mit den Effizienzklassen A bis G. Er zeigt Ihnen schwarz auf weiss, wo Ihr Haus Energie verliert. In vielen Kantonen ist ein GEAK-Plus, also der Ausweis inklusive eines detaillierten Beratungsberichts, mittlerweile obligatorisch, wenn Sie Fördergelder aus Programmen wie Das Gebäudeprogramm beantragen möchten. Zudem hat die Energieklasse einen direkten Einfluss auf die Immobilienbewertung. Ein Haus mit der Klasse C oder B lässt sich heute deutlich besser verkaufen als eine "Energieschleuder" der Klasse G, da Käufer das Risiko künftiger Sanierungskosten direkt einpreisen.

Sanierungsstau erkennen: Wann Bauteile ihre Lebensdauer erreichen

Ein Haus ist wie ein lebendiger Organismus. Jedes Bauteil hat seine eigene biologische Uhr. Wenn ich Liegenschaften besichtige, sehe ich oft das gleiche Muster: Die Fassade bröckelt leicht, die Fenster ziehen ein wenig, und die Heizung macht im Keller verdächtige Geräusche. Viele Eigentümer schieben notwendige Arbeiten auf, solange alles noch irgendwie funktioniert. Doch genau hier beginnt der gefährliche Sanierungsstau. Wer die Lebenszyklen seiner Immobilie ignoriert, riskiert nicht nur teure Folgeschäden, sondern gerät auch schneller in den Fokus kantonaler Regeln zur sanierungspflicht für alte häuser schweiz.

Die bautechnische Realität orientiert sich an klaren Richtwerten für die Lebensdauer. Diese Tabelle dient mir in der Beratung als erste Orientierung:

  • Fassade: 40 bis 50 Jahre (danach lässt der Wetterschutz massiv nach)

  • Dach: 30 bis 40 Jahre (Gefahr von Feuchtigkeitsschäden in der Konstruktion)

  • Fenster: 25 Jahre (Dichtungen werden spröde, Isolierwerte sinken)

  • Heizung: 15 bis 20 Jahre (Effizienzverlust und steigendes Ausfallrisiko)

Ein Zuwarten über diese Fristen hinaus gefährdet die Bausubstanz. Feuchtigkeit dringt unbemerkt in Mauern ein oder Schimmel bildet sich hinter alten Tapeten. Ein grosses Thema bei Altbauten vor 1990 sind zudem Schadstoffe wie Asbest, die oft in Fliesenklebern oder Fensterkitten lauern. Ein unerkannter Sanierungsstau ist zudem ein massiver wertmindernder Faktor. Banken bewerten solche Immobilien heute deutlich vorsichtiger, was den Spielraum für Hypotheken einschränkt.

Die Gebäudehülle: Das grösste Sparpotenzial

In meiner Praxis gilt eine goldene Regel: Dämmen kommt vor dem Heizungstausch. Wenn Sie zuerst eine teure Wärmepumpe einbauen und erst fünf Jahre später die Fassade dämmen, ist Ihre Heizung völlig überdimensioniert. Das ist verschwendetes Geld. Eine Schwachstellenanalyse zeigt meist, dass alte Häuser die meiste Wärme über das Dach und die Fassade verlieren. Oft helfen schon einfache Massnahmen mit grosser Wirkung. Die Dämmung der Kellerdecke oder des Estrichbodens kostet verhältnismässig wenig, bringt aber sofort spürbar wärmere Füsse und niedrigere Heizkosten.

Fenster und Türen: Mehr als nur Schallschutz

Moderne Dreifachverglasungen sind heute Standard und isolieren um Welten besser als alte Doppelverglasungen aus den 80er oder 90er Jahren. Ein oft unterschätzter Aspekt ist der enorme Komfortgewinn. Durch die höhere Oberflächentemperatur des Glases vermeiden Sie den unangenehmen Kaltluftabfall an kalten Tagen. Sie können also wieder direkt am Fenster sitzen, ohne zu frösteln. Wichtig ist jedoch: Neue Fenster machen das Haus luftdicht. Ein angepasstes Lüftungskonzept ist danach unerlässlich, um die Feuchtigkeit aus den Räumen zu transportieren und Bauschäden zu vermeiden.

Sanierungspflicht für alte häuser schweiz

Strategische Sanierungsplanung: Kosten optimieren und Fördergelder nutzen

Eine Sanierung ohne klaren Plan ist wie eine Wanderung im Nebel ohne Kompass. Sie kostet am Ende immer mehr als gedacht. Wenn wir über die sanierungspflicht für alte häuser schweiz sprechen, geht es nicht nur um Gesetze, sondern um Ihre langfristige finanzielle Sicherheit. Mein erster Schritt in der Beratung ist daher immer eine ehrliche Zustandsanalyse. Ich schaue mir als Architekt die Substanz genau an. Erst wenn wir wissen, wo das Haus steht, können wir Massnahmen nach Dringlichkeit und dem Return on Investment (ROI) priorisieren. Was bringt sofort Ersparnis? Was kann noch fünf Jahre warten?

Ein entscheidender Faktor in Ihrer Planung ist das aktuelle Zeitfenster bei den Steuern. Durch die am 28. September 2025 beschlossene Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 ändern sich die Spielregeln massiv. Bis Ende 2028 können Sie Unterhaltsarbeiten und energetische Sanierungen noch vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Danach fallen diese Abzüge auf Bundesebene weg. Wer also klug taktet, nutzt die Jahre 2026 bis 2028 für grosse Investitionen. Ich helfe Ihnen dabei, Vergleichsofferten einzuholen und die Förderfähigkeit Ihrer Projekte vorab zu prüfen. Denken Sie auch an das Baubewilligungsverfahren. Je nach Kanton und Umfang der Arbeiten brauchen wir hier einen Vorlauf von mehreren Monaten.

Das Gebäudeprogramm: So sichern Sie sich Zuschüsse

Das wichtigste Instrument für Schweizer Hausbesitzer ist Das Gebäudeprogramm. Es bietet attraktive Zuschüsse für die Dämmung der Gebäudehülle und den Ersatz fossiler Heizungen. Eine goldene Regel müssen Sie unbedingt beachten: Fördergesuche müssen zwingend eingereicht und bewilligt sein, bevor Sie mit dem Bau beginnen. Nachträglich gibt es keinen Rappen mehr. Für grössere Förderbeträge verlangen viele Kantone zudem einen GEAK Plus. Das ist ein Gebäudeenergieausweis mit einem detaillierten Beratungsbericht, der sicherstellt, dass die Massnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.

Etappierung: Sanieren ohne finanzielle Überlastung

Niemand muss alles auf einmal machen. Eine etappierte Sanierung über zwei oder drei Steuerperioden ist oft die cleverste Strategie. So brechen Sie die hohen Investitionskosten in verdaubare Happen und optimieren gleichzeitig Ihre Steuerprogression über mehrere Jahre hinweg. Aber Vorsicht: Die Reihenfolge muss bautechnisch stimmen. Es bringt nichts, die Fassade zu dämmen und im nächsten Jahr für neue Fenster die frische Dämmung wieder aufzureissen. In meinem Leitfaden zum Haus umbauen finden Sie eine detaillierte Ablaufplanung, damit Sie keine teuren Doppelarbeiten riskieren. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die sanierungspflicht für alte häuser schweiz für Ihr spezielles Objekt angehen sollen, lassen Sie uns das gemeinsam anschauen. Holen Sie sich jetzt Ihre persönliche Sanierungsberatung, um keine Fristen zu verpassen.

Unabhängige Beratung: Wie ich Sie bei Ihrer Sanierungsstrategie begleite

In einem Markt, der oft von Provisionsinteressen getrieben ist, biete ich Ihnen eine echte Alternative. Als Architekt und Berater stehe ich konsequent auf Ihrer Seite. Meine Begleitung beginnt nicht erst beim Umbau, sondern oft schon viel früher bei der strategischen Entscheidung. Viele Eigentümer fühlen sich durch die hitzigen Diskussionen rund um die sanierungspflicht für alte häuser schweiz verständlicherweise unter Druck gesetzt. Hier bringe ich Ruhe und Sachverstand in die Planung. Mein Ziel ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Ich sage Ihnen offen, ob sich eine energetische Erneuerung für Ihr spezifisches Objekt langfristig rechnet oder ob ein strategischer Verkauf zum aktuellen Marktwert die wirtschaftlich klügere Option darstellt.

Ich arbeite nach einem transparenten Honorarmodell ohne versteckte Kosten. Das unterscheidet mich massgeblich von klassischen Immobilienmaklern. Da ich keine Verkaufsprovisionen erhalte, bleibt meine Einschätzung absolut objektiv und unabhängig. Ich begleite Sie von der ersten Begehung über die detaillierte Zustandsanalyse bis hin zur fachgerechten Bauleitung. Sie erhalten eine fachliche Tiefe, die weit über oberflächliche Verkaufsbroschüren hinausgeht. Dabei profitieren Sie von meiner jahrzehntelangen Praxiserfahrung und einem geschulten Auge für versteckte Mängel oder bisher ungenutzte Potenziale Ihrer Liegenschaft.

Beratung beim Hauskauf: Sanierungskosten im Blick

Ein Hauskauf ist für die meisten Menschen die grösste Investition ihres Lebens. Doch gerade bei älteren Objekten lauern oft unvorhersehbare Kosten direkt nach der Schlüsselübergabe. Ich unterstütze Kaufinteressenten dabei, den tatsächlichen Sanierungsbedarf bereits vor dem Notartermin realistisch einzuschätzen. Wir schauen uns gemeinsam an, welche Massnahmen aufgrund der kantonalen Gesetze zur sanierungspflicht für alte häuser schweiz zeitnah auf Sie zukommen könnten. Diese fundierte Analyse dient Ihnen als starke Verhandlungsgrundlage für den Kaufpreis. So schützen Sie sich vor finanziellen Fehltritten und stellen sicher, dass Ihr Budget auch für die notwendige Modernisierung ausreicht.

Architektur und Planung aus einer Hand

Sobald die Entscheidung für eine Sanierung oder einen Umbau gefallen ist, beginnt die kreative und technische Detailarbeit. Ich erstelle für Sie Machbarkeitsstudien, die moderne Ästhetik und energetische Effizienz harmonisch vereinen. Ein Altbau besitzt einen ganz eigenen Charakter, den es zu bewahren gilt, während wir die Gebäudetechnik ins 21. Jahrhundert holen. Dabei greife ich auf mein etabliertes regionales Netzwerk in der Nordwestschweiz zurück. Ich kenne die lokalen Gegebenheiten und kantonalen Behördenabläufe genau, was den Bewilligungsprozess oft erheblich beschleunigt. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung, damit wir gemeinsam den optimalen Weg für Ihre Immobilie finden.

Ihre Immobilie zukunftssicher machen: Jetzt handeln statt abwarten

Wir haben gesehen, dass das Thema sanierungspflicht für alte häuser schweiz weniger ein plötzlicher gesetzlicher Zwang als vielmehr eine strategische Notwendigkeit ist. Wer die kantonalen Vorschriften und die Lebenszyklen seiner Bauteile kennt, behält die volle Kontrolle über seine Investitionen. Besonders das Zeitfenster bis Ende 2028 bietet Ihnen durch die aktuellen Steuerabzüge eine einmalige Chance, den Wert Ihrer Liegenschaft nachhaltig zu steigern und gleichzeitig von staatlichen Fördergeldern zu profitieren.

Setzen Sie bei diesem wichtigen Vorhaben auf jemanden, der Ihre Sprache spricht und ausschliesslich Ihre Interessen vertritt. Mit über 30 Jahren Bauerfahrung und meiner tiefen regionalen Expertise in der Nordwestschweiz begleite ich Sie persönlich durch alle Phasen. Da ich keine Maklerprovisionen beziehe, erhalten Sie von mir eine absolut aufrichtige Einschätzung, die sich allein an Ihrem Nutzen orientiert. Gemeinsam verwandeln wir die bürokratischen Hürden in einen klaren, wirtschaftlichen Fahrplan für Ihr Zuhause.

Packen wir's an. Jetzt unabhängige Sanierungsberatung anfragen und entspannt in die Zukunft Ihres Eigenheims starten. Ich freu' mich darauf, Sie und Ihr Projekt kennenzulernen.

Häufig gestellte Fragen zur Sanierung in der Schweiz

Muss ich meine Ölheizung bis 2026 zwingend ersetzen?

Nein, es gibt keine bundesweite Pflicht, eine funktionierende Ölheizung bis 2026 zu ersetzen. Solange Ihr System zuverlässig läuft und Sie keine grösseren baulichen Veränderungen planen, dürfen Sie es weiterbetreiben. Erst bei einem Defekt oder einem Heizungsersatz greifen die kantonalen Vorschriften der MuKEn, die heute meist einen Anteil an erneuerbaren Energien von mindestens 10 bis 20 Prozent vorschreiben. Ich rate Ihnen jedoch, die Entwicklung bis 2030 im Auge zu behalten, da dann deutlich strengere Verbote für fossile Brennstoffe wahrscheinlich sind.

Welche Kantone haben die strengsten Sanierungsvorschriften?

Basel-Stadt und Genf nehmen derzeit eine Vorreiterrolle ein und setzen sehr strikte Grenzwerte. In Genf müssen Gebäude mit einem Wärmeindex über 450 MJ/m2*Jahr schrittweise bis 2031 energetisch verbessert werden. Zudem verlangen die Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg und Jura zwingend einen Gebäudeenergieausweis (GEAK) bei jedem Verkauf einer Immobilie. In der restlichen Schweiz entscheiden oft die individuellen kantonalen Energiegesetze darüber, wie streng die sanierungspflicht für alte häuser schweiz im Einzelfall ausgelegt wird.

Was passiert, wenn ich mein Haus trotz Sanierungsstau verkaufe?

Ein Verkauf ist rechtlich fast überall möglich, führt aber meist zu einem deutlichen Preisabschlag. Käufer und Banken sind heute sensibilisiert und ziehen die künftigen Sanierungskosten direkt vom Marktwert ab. In Kantonen mit GEAK-Pflicht müssen Sie die Energieeffizienz zudem offenlegen, was den Verhandlungsspielraum einschränkt. Eine ehrliche Zustandsanalyse vor dem Verkauf hilft Ihnen, den Preis realistisch anzusetzen und böse Überraschungen während der Verkaufsphase zu vermeiden.

Gibt es Ausnahmen von der Sanierungspflicht für Rentner oder bei Härtefällen?

Ja, die meisten kantonalen Gesetze sehen Ausnahmeregelungen für wirtschaftliche Härtefälle vor. Wenn die notwendigen Investitionen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Wert der Liegenschaft stehen oder die finanzielle Situation der Eigentümer eine Sanierung schlicht unmöglich macht, können Erleichterungen gewährt werden. In meiner Beratung prüfe ich oft, ob solche Spezialregelungen greifen, damit Sie nicht in eine finanzielle Notlage geraten.

Wie viel teurer ist eine energetische Sanierung im Vergleich zu einer einfachen Renovation?

Die Initialkosten für Dämmung und moderne Technik liegen zwar höher, amortisieren sich aber durch sinkende Energiekosten und staatliche Zuschüsse. Bis zum 31. Dezember 2028 können Sie diese Investitionen zudem vollumfänglich von den Bundessteuern abziehen, was die Nettokosten massiv senkt. Eine einfache Renovation ohne energetischen Fokus mag kurzfristig günstiger sein, lässt aber langfristige Ersparnisse und den Werterhalt Ihrer Immobilie unberücksichtigt.

Sind Fördergelder in der Schweiz steuerpflichtig?

Förderbeiträge aus dem Gebäudeprogramm gelten nicht als steuerbares Einkommen. Sie müssen diese Gelder jedoch zwingend von den Sanierungskosten abziehen, die Sie in Ihrer Steuererklärung als Unterhaltsabzug geltend machen. Das bedeutet, dass Sie nur den Betrag versteuern beziehungsweise abziehen dürfen, den Sie effektiv nach Erhalt der Förderung selbst bezahlt haben. Ich empfehle Ihnen, alle Belege und Bestätigungen der Auszahlung sorgfältig für das Steueramt aufzubewahren.

Wie finde ich heraus, ob mein Haus Asbest enthält?

Bei allen Gebäuden mit Baujahr vor 1990 besteht ein begründeter Verdacht auf asbesthaltige Materialien in Fliesenklebern, Bodenbelägen oder Fensterkitten. Absolute Gewissheit liefert nur eine Materialprobe, die von einem Experten entnommen und in einem spezialisierten Labor analysiert wird. Vor jedem Umbau ist eine solche Untersuchung in vielen Kantonen mittlerweile vorgeschrieben, um die Gesundheit der Handwerker und Bewohner nicht zu gefährden.

Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage auch ohne Sanierung der Gebäudehülle?

Eine Photovoltaik-Anlage produziert auch auf einem ineffizienten Haus wertvollen Eigenstrom und verbessert Ihre Energiebilanz sofort. Dennoch ist es oft klüger, zuerst die Gebäudehülle zu dämmen, um den Gesamtbedarf zu senken. So kann die Anlage kleiner und wirtschaftlicher dimensioniert werden. Falls Sie jedoch ohnehin das Dach sanieren müssen, ist die Kombination mit einer PV-Anlage heute fast immer die sinnvollste und rentabelste Lösung für Schweizer Hausbesitzer.

 
 
 

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